BAföG-Novelle zum WS 2024/25
Zum Wintersemester 24/25 hat die Bundesregierung eine Anpassung des BAföG beschlossen. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Studierende:
- Fachrichtungswechsel: Aus wichtigem Grund ist nun bis Ende des vierten Semesters ein Fachrichtungswechsel möglich.
- Flexibilitätssemester: Auf Antrag wird die Förderungshöchstdauer um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängert. Antrag kann nur einmalig für Bachelor oder Master gestellt werden
- Erhöhung Grundbedarfssatz: Um 5 % – von 452 auf 475 €
- Erhöhung Wohnkostenpauschale: Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen von 360 auf 380 €
- Freibetrag auf Elterneinkommen: Wird um 5,25 % erhöht
- Studienstarthilfe: Studierende unter 25, aus Familien mit Sozialleistungsbezug oder eigenem Bezug vor Studienbeginn, erhalten 1000 € für den Studienstart (Mietkaution, Möbel, Laptop). Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom späteren BAföG beantragt und wird nicht auf die Bafög-Schulden angerechnet.