BAföG-Novelle zum WS 2024/25

Zum Wintersemester 24/25 hat die Bundesregierung eine Anpassung des BAföG beschlossen. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Studierende: 

  • Fachrichtungswechsel: Aus wichtigem Grund ist nun bis Ende des vierten Semesters  ein Fachrichtungswechsel möglich.
  • Flexibilitätssemester: Auf Antrag wird die Förderungshöchstdauer um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängert. Antrag kann nur einmalig für  Bachelor oder  Master gestellt werden
  • Erhöhung Grundbedarfssatz: Um 5 %  – von 452 auf 475 €
  • Erhöhung Wohnkostenpauschale: Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen von 360 auf 380 €
  • Freibetrag auf Elterneinkommen: Wird um 5,25 % erhöht
  • Studienstarthilfe: Studierende unter 25, aus Familien mit Sozialleistungsbezug oder eigenem Bezug vor Studienbeginn, erhalten 1000 € für den Studienstart (Mietkaution, Möbel, Laptop). Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom späteren BAföG beantragt und wird nicht auf die Bafög-Schulden angerechnet.