Pressemitteilung: 27. BAföG-Änderungsgesetzesentwurf 

 

Am 06.04.2022, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur BAföG-Reform beschlossen.
Der Gesetzesentwurf soll nun dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt werden. Mit der voraussichtlichen Annahme dieses Gesetzesentwurfes sind bereits zum kommenden Wintersemester 22/23, vielen dann auch erstmals BAföG-berechtigten Studierenden kleinere Verbesserungen in Aussicht gestellt, ihre Studienfinanzierung unabhängiger vom Geldbeutel der Eltern und weniger in Konkurrenz zu ihrem Studium gestalten zu können.

Die zentralen Änderungen zusammengefasst:

  • Der Grundbedarf des Förderanteils steigt um ca. 5% auf max. 449€; der Mietzuschlag steigt um ca. 10% auf 360€ (zusammen regulärer Höchstsatz 809€).
  • Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag für die studentische Selbstzahler:innen steigt auf bis zu 122€. Für Ü-30-Jährige steigt der KV-/PV-Zuschuss auf bis zu 205€.
  • Der monatliche Zuschlag für die Betreuung eines Kindes steigt um 10€ auf 160€.
  • Die Altersgrenze zur Förderberechtigung steigt auf 45 Jahre.
  • Der für die Förderhöhe relevante Freibetrag auf das monatliche elterliche Einkommen steigt um 20% (bspw. bei zwei zusammenlebenden Elternteilen auf 2400€)
  • Der Vermögensfreibetrag der förderberechtigten Studierenden wird auf 45.000€ angehoben.
  • In Nebenjobs können Empfänger:innen monatlich bis 520€ anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen.
  • Restschulden des zurückzuzahlenden Darlehenanteils werden nach 20 Jahren automatisch erlassen.
  • Die digitale Antragsstellung soll erleichtert werden.

Wir hoffen, dass mit der Gesetzesänderung auch wieder mehr Studierende durch das BAföG gefördert werden können und ein Schritt zu einem selbsbestimmteren Studium und dem Abbau von Bildungsungleichheit vollzogen wird.

In Gänze halten wir die Gesetzesänderung aber noch für unzureichend. Insbesondere möchten wir aus Kölner Studierendenperspektive anmerken, dass der Mietzuschlag selbst noch unterhalb der Durchschnittsmiete von 366€ für studentisches Wohnen in Köln liegt (vergünstigte Zimmer des Kölner Studierendenwerks inkl.)[1], und insofern eine zentrale finanzielle Belastung für Kölner Studierende lediglich etwas Linderung erfährt. 

Im Weiteren möchten wir auf die Stellungnahme des freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. verweisen, deren Bewertung zum 27. BAföGÄndG wir uns anschließen.

Das Bündnis „50 Jahre BAföG (K)ein Grund zum Feiern“ verweist schon seit längerem auf die Notwendigkeit einer echten BAföG Reform. Die konkreten Reformziele des breiten studentischen Bündnisses sind hier einsehbar.

Dokumentiert: Weitere Stimmen zum BAföG – Was aktuell daraus wird und wozu es eingeführt wurde

„Wir fordern Ministerin Stark-Watzinger dazu auf, das Versprechen einer BAföG-Reform einzulösen und es nicht schon wieder bei einer kleinen Novelle zu belassen. Die geplanten Veränderungen werden erneut den Großteil der Studierenden nicht erreichen und sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Dabei wird dieses Mal nicht einmal die Inflation ausreichend ausgeglichen, vom vermutlich verfassungswidrigen Höchstsatz ganz zu schweigen.“
(Daryoush Danaii, fzs-Vorstand, [2])

„Der Ethikrat hält in seinem neuesten Bericht fest, dass es in Deutschland einen besonderen Mangel an Generationengerechtigkeit gibt. Die Pandemie hat bestehende soziale Schieflagen verschärft und Studierende, insbesondere jene die an der Armutsgrenze leben, hart getroffen. Indem der Heizkostenzuschuss an den BAföG-Bezug geknüpft wird, lässt auch die neue Bundesregierung erneut nur 11% der Studierenden überhaupt Hilfe zukommen und die restlichen frieren angesichts der steigenden Energiekosten.“
(Lone Grotheer, fzs-Vorstandsmitglied, [3])

„Wir dürfen keine Gesellschaft der verkümmerten Talente werden. Jeder muß seine Fähigkeiten entwickeln können. Die betroffenen Menschen dürfen nicht einfach ihrem Schicksal überlassen werden.“
(Aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 08.10.1969, in Folge dessen 1971 das BAföG als Vollzuschuss eingeführt wurde, [4])