+++ Landesregierung erhöht erneut individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in Nordrhein-Westfalen  +++

 

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen hat in der Pressemitteilung vom 18.01.2022 bekannt gegeben, dass in der  Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) auch eine Verlängerung der Regelstudienzeit im Wintersemester 21/22 vorgesehen ist. Damit erhöht die Landesregierung erneut die individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in Nordrhein-Westfalen. Ministerin Pfeiffer-Poensgen will mit der Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung den Studierenden vor allem Klarheit geben.

„Uns ist bewusst, dass die anhaltende Pandemie für die Studierenden eine große Herausforderung darstellt. Die Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft die Situation zusätzlich. Seit fast zwei Jahren legen die Hochschulen und die Studierenden großes Engagement und viel Flexibilität an den Tag, um die Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Deshalb verfolgt die Landesregierung das klare Ziel, pandemiebedingte Nachteile für die Studierenden abzumildern. Mit der Entscheidung, die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester zu erhöhen, geben wir den Studierenden rechtzeitig vor Ende der Vorlesungen und dem Beginn der Prüfungsphase die notwendige Klarheit und Planungssicherheit“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

 

Aus der Verlängerung der Regelstudienzeit ergeben sich verschiedene Vorteile für Studierende in NRW: „Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert.“ Das Ministerium Nordrhein-Westfalen erhofft sich so eine Entlastung der Studierenden in der Pandemie-Lage. Wie genau die Umsetzung und Beantragung eines weiteren BAföG-Semesters bei Betroffenen funktioniert, klärt das jeweils zuständige BAföG-Amt. 

Die TH Köln hat die Aktualisierung in den eigenen Systemen integriert, gemäß der versandten Studieninformationen können spätestens ab der 8. Kalenderwoche aktualisierte BAföG-Bescheinigung über PSSO generiert werden.

Bei Fragen rund um das Thema BAföG steht das Kölner Studierendenwerk mit Rat und Tat zur Seite. Alle Kontaktinformationen findet ihr hier: