Für eine friedliche, demokratische und nachhaltige Entwicklung – Zivilklausel (zurück) ins Hochschulgesetz NRW  

 

>> Öffentliche Hochschulen sind zivile Einrichtungen, deren Arbeit zum Aufbau einer friedlichen Gesellschaftsstruktur und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den ökologischen Lebensgrundlagen beitragen soll. Die Zivilklausel mahnt die Einhaltung dieses Prinzips gegen seine permanente Verletzung an. 
Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist kein willkürliches Recht, sondern ein ethisches Prinzip, das an die Verantwortung für die Gesellschaft rückgebunden ist. […]
Eine hochschulgesetzlich verankerte Zivilklausel ist eine notwendige Bedingung, um den Friedensauftrag der Hochschulen über die Abwehr militärischer Indienstnahme hinausgehend als positive Entwicklungsaufgabe zu begreifen. << [1]

Trotz der zwischenzeitlichen Streichung der 2014 mit dem Hochschulzukunftsgesetz in §3 Abs. 6 eingeführten Zivilklausel im Hochschulgesetz NRW, konnte an der TH Köln ein – z. T. auch durch studentische Initiativen und Vertreter:innen maßgeblich angestoßener und mitgetragener – bislang produktiver Prozess der Verständigung und Positionierung der wissenschaftlichen Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen Verantwortung und Freiheit der Wissenschaft eingeleitet werden. 

Bedeutsame Errungenschaften dieses Prozesses sind bisher die Einführung einer Zivilklausel in §2 der Grundordnung 2020, die Einrichtung der Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft 2021 und die aktuelle Diskussion im Senat der TH Köln zur Einführung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie.

Bedeutsam sind diese Errungenschaften, weil sie darauf orientieren, durch die spezifische Produktion objektivierten Wissens und der Entwicklung neuer Technologien das Gemeinwohl zu steigern und der Gesellschaft Wege aufzuzeigen, die aktuellen und sich anbahnenden Herausforderungen human und gerecht bewältigen zu können.
Das aktuelle globale Spannungsverhältnis aus, sich gegenseitig verstärkenden, innergesellschaftlichen Krisen, Kriegen und anderen internationalen Konfliktlagen, und ökologischen Krisenerscheinungen macht den Bedarf deutlich. 

Über die eigenen Potentiale der TH Köln hinaus muss Wissenschaft aber allgemein dazu bestimmt und materiell befähigt werden, friedliche Ziele und zivile Zwecke für eine friedliche, demokratische und nachhaltige Welt zu verfolgen. Mit der TH Köln haben sich alle öffentlichen Hochschulen NRWs eine Zivilklausel gegeben. Eine Wiedereinführung dieser auch in den hochschulgesetzlichen Rahmen stellt eine Bestärkung ihrer Hochschulmitglieder dar, in Forschung, Lehre, Studium, Wissenstransfer und in Kooperationen für eine humane Entwicklung der Welt zu wirken. 

Die zukünftige NRW-Landesregierung ist dementsprechend aufgefordert die Zivilklausel erneut ins Landeshochschulgesetz zu integrieren. Hieran anschließend ist der Gesetzgeber aufgefordert die benötigten finanziellen Mittel für Forschung und Lehre in hinreichender Höhe bereitzustellen, sowie darauf hinzuwirken die soziale Lage der Studierenden zu verbessern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die internationale Zusammenarbeit und den Austausch zu fördern.
Explizit ausgeweitet werden müssen darüber hinaus die konkreten Forschungsbereiche der Friedens- und Konfliktforschung, der Nachhaltigkeits(transformations)forschung und der Technikfolgenabschätzung.
Hinsichtlich Studium und Lehre sind die pädagogischen Disziplinen, der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, der Friedenspädagogik und der politischen Bildung und Demokratiebildung explizit zu fördern.