+++ Prüfungsrechtliche Erleichterungen („Freiversuchsregelung“) +++

 

Liebe Mitglieder des Präsidiums, liebe Dekaninnen und Dekane,

das Präsidium der TH Köln hat am 07.12.2021 mitgeteilt, dass die in der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) vorgesehene Möglichkeit prüfungsrechtlicher Erleichterungen nicht vollumfänglich umgesetzt wird.

Wir positionieren uns als Studierendenschaft mit klarer Mehrheit gegen diese Entscheidung und fordern die konsequente und zügige Umsetzung der Regelung über Freiversuche und prüfungsrechtliche Erleichterungen zur Entlastung aller Studierenden!

 

 

+++ Begründung +++

Die Begründung des Gesetzgebers zur Änderung des Hochschulgesetzes NRW zur Einführung der Möglichkeit zum Erlass einer Corona-Epidemie Hochschulverordnung durch die Landesregierung geht von Regellehrbetrieb in Präsenz aus, jedoch sei ein hochschulrechtliches Auffangnetz notwendig, falls das Infektionsschutzrecht keinen Lehrbetrieb in Vollpräsenz zulässt.[1] Es wurde bereits in der alten Fassung der Verordnung in Umsetzung eines entsprechenden KMK-Beschlusses geregelt, dass im Wintersemester 2021/2022 die Lehre im Regelfall in Form von Präsenzlehrveranstaltungen durchgeführt werden soll.[2]Lehrveranstaltungen sollen in begründeten Fällen ausnahmsweise in digitaler Form durchgeführt werden, soweit die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studienganges ansonsten überwiegend als Präsenzlehrveranstaltungen stattfinden.[3]

Die digitale Lehre ist für viele Studierende an der TH Köln auch im 4. Semester seit Beginn der Pandemie noch immer die Regel und nicht die Ausnahme. Lehrveranstaltungen sollen nach § 8 Abs. 1 der Verordnung min. zu ¼ in Präsenz stattfinden, dies ist jedoch bei vielen Studierenden unverändert nicht der Fall. Wir können die Entscheidung von Präsidium, Verwaltung und den verantwortlichen Personen nachvollziehen, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht immer Lehrveranstaltungen in Präsenz möglich sind, insbesondere bei Studiengängen mit einer hohen Anzahl an Studierenden. 

Die digitale Lehre ist für eine Vielzahl von Studierenden unverändert eine starke psychosoziale Belastung. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der hohen Nachfrage im Bereich der psychosozialen Beratung des AStAs, sondern spiegelt sich auch immer wieder in Gesprächen mit Kommiliton:innen wieder. Insbesondere für zugezogene Studienanfänger:innen ist die psychosoziale Belastung unverändert hoch, da es nicht einfach ist ohne aktives Hochschulleben soziale Kontakte zu knüpfen. Nicht zuletzt die Angst vor neuen Beschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung NRW infolge der steigenden Zahlen verunsichert viele Studierende. Viele „technisch benachteiligte” Studierende haben sich gerade erst wieder auf die Fortsetzung ihres Studiums in erhöhter Präsenz eingestellt, um trotz eingeschränkter technischer Möglichkeiten adäquat an Prüfungen teilhaben zu können.

Gerade wenn das – nun schon modifizierte – Gebot der überwiegenden Präsenz aus (wenn auch verständlichen) Gründen nicht konsequent eingehalten werden kann, muss es als dringend geboten gesehen werden, die Möglichkeit prüfungsrechtlicher Erleichterungen nach §7 f. CEHVO und hier insbesondere  die Freiversuche, allen Studierenden verfügbar zu machen. 

Die Regelung über die Freiversuche im Sinne der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung umzusetzen, bedeutet für viele Studierende eine enorme Entlastung. Wir befinden uns, insbesondere an der TH Köln, noch immer im (digitalen) Ausnahmezustand und viele Studierende haben ausschließlich Veranstaltungen in digitaler Form.  Wir können die Entscheidung der Mitglieder des Präsidiums, welche offenbar die immense Belastung der digitalen Lehre und ihre Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Studierenden gänzlich nicht berücksichtigt, nicht ansatzweise nachvollziehen.

Die Umsetzung prüfungsrechtlicher Erleichterungen ist darüber hinaus für die TH Köln angezeigt, da die etwa in der Rahmenprüfungsordnung allein für Bachelor-Studierende enthaltenen zusätzlichen limitierten Freiversuche allein kein adäquates Instrument zur Bewältigung der für das Studium bedingten Herausforderungen   darstellen. Die pandemiebedingten psychosozialen und technischen Erschwernisse machen keinen Unterschied zwischen Bachelor- und Masterstudierenden oder Studiengängen mit hohem oder geringen Präsenzanteil.

Die Unterzeichner:innen fordern deshalb das Präsidium der TH Köln auf, dass insbesondere auch die Möglichkeit der Freiversuche für alle Studierende im WiSe 21-22 zeitnah umgesetzt wird!

+++ Unterzeichner:innen +++

– Allgemeiner Studierendenausschuss der TH Köln

– Studierendenparlament der TH Köln

– Fachschaft Angewandte Sozialwissenschaften

– Fachschaft Sprachen

– Fachschaft Elektrotechnik

– Fachschaft Bauingenieurwesen

– Fachschaft Erneuerbare Energien

– Fachschaft Restaurierung und Konservierung

– Fachschaft Maschinenbau

– Fachschaft Cologne Game Lab

– Fachschaft Medientechnologie

– Fachschaft Logistik und Produktion

– Fachschaft Köln International Fachschaft Design (KISD/KIFD)

– Fachschaft Gummersbach

– Fachschaft Informationswissenschaften

– Fachschaft Angewandte Naturwissenschaften

– Fachschaft Wirtschaft

– Fachschaft Rettungsingenieurwesen

– Fachschaft Architektur

– Fachschaft Fahrzeugtechnik

– Alexander Banos (studentischer Vertreter im Senat)

– Marco Reichardt (studentischer Vertreter im Senat)

 

(Stand: 06.01.2022)

 

[1] LT-Drs. 17/14963, S. 2

[2] Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.08.2021

[3] Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (a. F.)