Pressemitteilung „Hochschule & Pandemie“: Impfempfehlung des AStA der TH Köln

 

Zum Wintersemester 2021/2022 soll planmäßig der hybride Hochschulbetrieb aufgenommen werden. Bestehende Hygienekonzept und Abstandsregelungen sind die Basis für einen möglichst sicheren Ablauf des Regelbetriebs innerhalb der TH Köln. Zusätzlich zu den bisherigen Corona-Maßnahmen forciert der Impfschutz einen zentralen Faktor im Verlauf der Pandemie-Semester: Ein maximaler Anteil geimpfter Studierender verringert das Verlaufs-Risiko und gestattet eine gesichertere Durchführung von Präsenzveranstaltungen in den Hochschulgebäuden.[1]

 

Gemäß des Robert-Koch-Instituts stehen „im Mittelpunkt der Bemühungen […] der Schutz von Personengruppen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren und ggf. tödlichen Verlauf von COVID-19.“[2]. Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung für Risikogruppen können in Folge (nach Verfügbarkeit) alle Personen einen Termin zur Immunisierung wahrnehmen und somit die Verbreitung des Virus eindämmen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 ab 18 Jahren.[3] Zusätzliche Informationen können der Website des Robert-Koch-Institutes entnommen werden. Gerade bei Auslandsaufenthalten sollten Reisende sich vorher über die vor Ort vorherrschenden Corona-Richtlinien informieren. In manchen Ländern ist die Einreise von sogenannten kreuz-geimpften Personen erschwert oder gar nicht möglich. Eine Übersicht der gängigen Impfstoffe kann folgender Grafik entnommen werden:

 

          Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988

 

Mit den verfügbaren Impfdosen besteht die Möglichkeit, gesundheitliche Schäden der COVID-19-Pandemie abzuwenden und infolgedessen die Rückkehr zum Regelbetrieb schnellstens voranzutreiben. Laut des RKIs haben sich die Impfstoffe hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie als gleicherweise geeignet beurteilt und verhindern verstärkt schwere Krankheitsverläufe mit Hospitalisierungen und Todesfällen.[4]

 

Dennoch möchte der AStA der Technischen Hochschule Köln auch darauf hinweisen, dass nicht jede Person eine Impfung wahrnehmen kann oder möchte. Derzeit spricht sich die STIKO gegen die generelle Impfung in der Schwangerschaft aus. Darüber hinaus kann es zahlreiche gesundheitliche Gründe geben, das Impfangebot nicht wahrzunehmen. Auch religiöse oder ethische Hintergründe können Beteiligte dazu veranlassen, sich gegen eine Immunisierung zu entscheiden. Grundsätzlich besteht keine allgemeine Impfpflicht.

 

Mittlerweile ist für eine Vergabe der Impfstoffe im Kölner Impfzentrum fortan keine Anmeldung mehr nötig. Diese Möglichkeit kann sowohl von Einwohner:innen als auch Nicht-Kölner:innen wahrgenommen werden. Aktuelle Informationen und eventuelle Änderungen können der Website der Stadt Köln entnommen werden. Personen mit erhöhtem Risiko (wie Vorerkrankungen) sollten sich bei Unsicherheit, ob sie sich impfen lassen können oder wollen, vor der Impfung ärztliche Rücksprache halten.

 

In Anbetracht der derzeitigen Entwicklungen ist die Hoffnung auf eine schnelle Rückkehr in einen geregelten Präsenzbetrieb groß. Jeder Beitrag trägt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bei. Mit gemeinsamen Kräften aller Hochschulangehörigen rückt eine gemeinsame Zukunft im Hörsaal immer näher.

Der AStA der Technischen Hochschule Köln wünscht stets beste Gesundheit und allen Studierenden einen reibungslosen Semesterverlauf!

 

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