+++ Rückerstattungsmöglichkeiten des Härtefallausschuss +++

 

Seid ihr berechtigt, euch die Kosten des Semestertickets rückerstatten zu lassen? Hiermit wollen wir euch auf den Härtefallausschuss der Technischen Hochschule Köln aufmerksam machen:

 

Studierende, die nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, wird so die Möglichkeit geboten, ihr Geld vom Semesterbeitrag zurückzubekommen.

 

Das Gremium:

Der Härtefallausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Studierendenparlaments der TH Köln und entscheidet über Anträge von Studierenden bezüglich der Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags. (Die Fahrtberechtigung bleibt dabei aber natürlich weiterhin erhalten!)

Die Mitglieder des Härtefallausschusses werden vom Studierendenparlament gewählt und gehören diesem an.

Die offizielle Seite des Härtefallausschusses findet ihr hier.

 

Was wird bewilligt?

Bewilligt werden Anträge, die eine soziale Härte nachweisen. Jene liegt dann vor, wenn nach Abzug von eurer monatlichen Miete (wobei hier 325€ berücksichtigt werden) und dem Krankenkassenkassenbeitrag euer Einkommen unter die Grundbedarfsgrenze von 427€ fällt.

Bei verheirateten Studierenden und Studierenden mit Kind gelten andere Einkommensgrenzen. Für Nachfragen steht euch der Härtefallausschuss gerne zur Verfügung.

 

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag findet ihr hier. Bis zum 30.11.2021 könnt ihr den Antrag per Post oder Smail-Adresse an haertefall@stupa.th-koeln.de einreichen. (Online eingereichte Anträge können schneller bearbeitet werden.)

 

Generell müssen Anträge im Sommersemester zwischen dem 01.03. und 31.05. und im Wintersemester zwischen dem 01.09. und dem 30.11. abgegeben werden.

 

Schaut unbedingt vorbei und checkt, ob ihr berechtigt seid: Denn hier könnt ihr euer Geld zurückbekommen!