Wahlankündigung für die studentischen Gremienwahlen

 Liebe Studierende,

die diesjährigen studentischen Gremienwahlen finden vom 17. bis 21. Mai 2021 statt. Zur Wahl stehende Organe sind das Studierendenparlament, sowie die Fachschaftsräte. Alle Studierende, welche im WählerInnenverzeichnis eingetragen sind, können wählen oder selber kandidieren.

Ort der Wahlen ist Campus Deutz, Gummersbach und Südstadt mit jeweils einem Wahllokal, welches während der Wahlwoche von montags bis donnerstags zwischen 10 und 15 Uhr, freitags von 10 bis 12 Uhr, geöffnet haben wird. Je nach Studiengang ist man einem der drei Wahllokale zugeordnet. Die MultiCa (Studierendenausweis) ist dabei mitzubringen und Mundschutz tragen ist Pflicht. Aus Coronaschutzgründen empfehlen wir auch einen eigenen Stift mitzubringen. Näheres siehe auch Webseite.

Aufgrund der Corona-Pandemie empfehlen wir jedoch dringend allen Studierenden ihr Recht auf Briefwahl in Anspruch zu nehmen, damit größere Menschansammlungen am Wahllokal vermieden werden können. Briefwahlunterlagen können einfach via Smail (Hochschul-Email) unter Angabe von Name, Anschrift und Matrikel-Nr. einfach beantragt werden. Du bekommst dann die Wahlunterlagen an deine Anschrift zugeschickt. Näheres dazu bitte auch der Wahlbekanntmachung entnehmen.

Du willst selber kandidieren?
Dann benutze das Wahlvorschlagsformular und trage Dich dort alleine oder zu mehreren Personen unter einen gemeinsamen Listennamen ein. Um als Wahlliste zugelassen zu werden musst Du nur noch mit dem UnterstützerInnenformular genügend UnterstützerInnen sammeln. Beide Formulare müssen dafür ausgedruckt werden und jeweils handschriftlich analog unterschrieben werden. Formulare müssen dann fristgerecht beim Wahlausschuss eingegangen sein (Ausschussfrist). Entweder via Briefpost oder wegen der Corona-Pandemie können die analog unterschriebenen Formulare digital eingereicht werden, indem sie eingescannt oder abfotografiert werden. Die Einsendung darf dann nur via Smail erfolgen.

Du willst nicht selber kandidieren?
Dann unterstütze eine Unterstützerliste mit deiner Unterschrift. Dabei ist zu beachten, dass Du nur eine Wahlliste pro Gremium unterstützen darfst. D. h. damit überhaupt eine bestimmte Wahlliste zu den stud. Wahlen zugelassen wird, ist sie darauf angewiesen, im Vorfeld genügend Unterstützerunterschriften zu sammeln. Mit deiner Unterstützerunterschrift wählst Du die Wahlliste nicht, sondern bekundest nur deine Zustimmung vor der Wahl, dass diese Wahlliste überhaupt zu Wahl antreten darf.

Beachtet bitte auch unbedingt die Webseite und den Sciebo-Ordner des Wahlausschusses. Mögliche Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie und weitere Informationen zu den stud. Wahlen werden dort publiziert.