Das NRW-Semesterticket der DB – alle Informationen für Studierende der TH Köln
Wie erstelle ich mein Semesterticket VRS und NRW?
Seit dem WiSe 2020/21 wird die MultiCa nicht mehr mit dem VRS Ticket bedruckt.
So kommst du an dein VRS- & NRW-Ticket:
Wenn Du den vollen Semesterbeitrag an die TH Köln überwiesen haben, kannst Du Dir unter www.ots-nrw.de die Tickets selbstständig generieren und ausdrucken oder auf mobilen Geräten speichern.
Bitte beachte aber auch folgende wichtige Punkte bei der Eingabe der Daten:
• Wir empfehlen ohne Registrierung zu bestellen, dann kann der Vorgang so oft wie nötig wiederholt werden
• Die Matrikelnummer hat 8 Ziffern und befindet sich auf der Vorderseite der MultiCa unter dem Namen
• Nachname und Vorname: Der Name muss exakt wie auf der MultiCa geschrieben sein (Bitte alle Vornamen und Nachnamen eingeben sowie Sonderzeichen)
• Postleitzahl: Diese muss von dem Wohnort sein, welcher gegenüber der TH Köln angegeben wurde. Bei Umzug bitte dem Studierendenservice die neue Adresse mitteilen!
• E-Mail-Adresse: Bitte verwendet die SMAIL-Adresse der TH Köln. In der Regel: vorname.nachname@smail.th-koeln.de.
Falls ein Arbeitsvertrag (z.B. studentische Aushilfskraft) an der TH Köln besteht, muss die @th-koeln.de-Adresse angeben werden!
Studierende, welche den vollen Semesterbeitrag nicht gezahlt haben, haben kein Anrecht auf ein Ticket.
Wir wünschen Euch eine gute Fahrt!
Das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH hat ein Tutorialvideo erstellt, das euch Schritt für Schritt erklärt, wie ihr euer Semesterticket und NRW-Ticket herunterladen könnt.
!!!! Das Ticket für Erstsemester ist voraussichtlich erst Ende August generierbar. !!!!
Befreiung vom Semesterticket
Den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket findet ihr hier: www.th-koeln.de/rueckmeldung.
Die Möglichkeit der Befreiung bei einem Aufenthalt von mind. 4 Wochen außerhalb von NRW fällt weg. Entsprechend dem neuen Vertrag zum Deutschlandticket ist eine Befreiung möglich für Studierende, die sich mindestens 3 Monate für ein Auslandssemester (Praxissemester, Praktikum oder Studium) im Ausland aufhalten.
Welche Mitnahmemöglichkeiten habe ich?
- Fahrradmitnahme: Ihr habt die Möglichkeit ein Fahrrad mitzunehmen. Von Montags bis Freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden & Feiertagen ganztägig, bis 3 Uhr nachts am Folgetag.
- Personenmitnahme: Ebenfalls von Montags bis Freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden & Feiertagen ganztägig, bis 3 Uhr nachts am Folgetag könnt ihr 1 Person (über 14 Jahre mitnehmen).
Außerdem könnt ihr von Montags bis Freitags ab 15 Uhr und an Wochenenden & Feiertagen ganztägig, bis 3 Uhr nachts am Folgetag bis zu 3 Kinder (6-14 Jahre) mitnehmen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren kostenlos mit Bus und Bahn.
- Hundemitnahme: Hunde können grundsätzlich im VRS-Gebiet kostenlos mitgenommen werden. Sie müssen unter Aufsicht einer geeigneten Person stehen und einen Maulkorb tragen, falls sie andere Fahrgäste gefährden.
- Die Mitnahmeregelung gilt nur im VRS Netz.
Wann und wo gilt das Semesterticket?
Geltungsbereich und -dauer:
Mit dem Semesterticket NRW der Deutschen Bahn (DB) könnt ihr alle Busse, Straßen-, Stadt-, und U-Bahnen sowie die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) nutzen.
Dabei könnt ihr euch durch ganz NRW (& Osnabrück) bewegen!
Zeitlich könnt ihr euch an den Semesterzeiten orientieren, denn das Semesterticket gilt immer im
Sommersemester vom 01.03. – 31.08. und im Wintersemester vom 01.09. – 28.02./29.02.
Rückerstattung der Semesterticketbeiträge …
- ... bei Hochschulabgänger:innen
- ... aus sozialen Gründen
- ... bei Beurlaubung, Exmatrikulation, Behinderung und studienbedingten Aufenthalten außerhalb NRW
Wichtige Informationen für Studierende, welche Ihr Studium am Ende eines Semesters abschließen:
Solltest Du Dich für das folgende Semester rückgemeldet haben, stelle bitte einen Antrag auf Exmatrikulation und auf Rückerstattung spätestens innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Semesters bei Deinem Studienbüro.
Wer sein Studium bis zum Vorlesungsbeginn abschließt, kann beim dem Studienbüro einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrag stellen. Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn im betroffenen Semester keine Prüfungen (inkl. des Kolloquiums) abgelegt wurden.
Mehr Informationen findet Ihr hier: www.th-koeln.de/rueckmeldung und im Merkblatt der TH Köln.
Antrag auf Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket aus sozialen Gründen könnt ihr per Mail an haertefall@stupa.th-koeln.de stellen. Das Antragsformular findet ihr hier. Die Voraussetzungen für die Rückerstattung aus sozialen Gründen findet ihr hier. Die Antragsstellung ist immer erst frühestens zu Beginn des Semesters möglich. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch per Post gestellt werden. Digital gestellte Anträge können jedoch deutlich schneller bearbeitet werden. Die Voraussetzung zu den Erstattungen findet ihr in folgender Ordnung.
Die Antragstellung zur Rückerstattung für das WS 21/22 ist ab dem 1.9. und bis zum 30.11 möglich. Vorher und nachher gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Hier kannst das Infoblatt downloaden, sowie den GK Antrag (deutsch) und GK Antrag (englisch).
Außerdem findest du hier den SH-Antrag analog.