Das Deutschlandticket der DB – alle Informationen für Studierende der TH Köln
Wie erstelle ich mein Semesterticket?
Seit dem WiSe 2020/21 wird die MultiCa nicht mehr mit dem Deutschlandticket bedruckt.
So kommst du an dein Deutschlandticket:
Wenn Du den vollen Semesterbeitrag an die TH Köln überwiesen haben, kannst Du Dir unter www.ots-nrw.de die Tickets selbstständig generieren und ausdrucken oder auf mobilen Geräten speichern.
Bitte beachte aber auch folgende wichtige Punkte bei der Eingabe der Daten:
• Wir empfehlen ohne Registrierung zu bestellen, dann kann der Vorgang so oft wie nötig wiederholt werden
• Die Matrikelnummer hat 8 Ziffern und befindet sich auf der Vorderseite der MultiCa unter dem Namen
• Nachname und Vorname: Der Name muss exakt wie auf der MultiCa geschrieben sein (Bitte alle Vornamen und Nachnamen eingeben sowie Sonderzeichen)
• Postleitzahl: Diese muss von dem Wohnort sein, welcher gegenüber der TH Köln angegeben wurde. Bei Umzug bitte dem Studierendenservice die neue Adresse mitteilen!
• E-Mail-Adresse: Bitte verwendet die SMAIL-Adresse der TH Köln. In der Regel: vorname.nachname@smail.th-koeln.de.
Falls ein Arbeitsvertrag (z.B. studentische Aushilfskraft) an der TH Köln besteht, muss die @th-koeln.de-Adresse angeben werden!
Studierende, welche den vollen Semesterbeitrag nicht gezahlt haben, haben kein Anrecht auf ein Ticket.
Wir wünschen Euch eine gute Fahrt!
Das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH hat ein Tutorialvideo erstellt, das euch Schritt für Schritt erklärt, wie ihr euer Semesterticket und Deutschlandticket herunterladen könnt.
!!!! Das Ticket für Erstsemester ist voraussichtlich erst Ende August generierbar. !!!!
Befreiung vom Semesterticket
Den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket findet ihr hier: www.th-koeln.de/rueckmeldung.
Die Möglichkeit der Befreiung bei einem Aufenthalt von mind. 4 Wochen außerhalb von NRW fällt weg. Entsprechend dem neuen Vertrag zum Deutschlandticket ist eine Befreiung möglich für Studierende, die sich mindestens 3 Monate für ein Auslandssemester (Praxissemester, Praktikum oder Studium) im Ausland aufhalten.
Welche Mitnahmemöglichkeiten habe ich?
- Fahrradmitnahme: Die Fahrradmitnahme ist nicht automatisch inklusive und hängt von den regionalen Tarifbestimmungen ab. In vielen Regionen ist die Mitnahme kostenlos, jedoch oft mit zeitlichen Einschränkungen (z. B. werktags außerhalb der Stoßzeiten) verbunden.
Falls eine Fahrradmitnahme kostenpflichtig ist, ist ein separates Ticket, wie die „Fahrradtageskarte Nahverkehr“, erforderlich.
- Personenmitnahme: Mit dem Deutschlandticket können keine zusätzlichen Personen mitgenommen werden. Jeder Mitreisende benötigt ein eigenes Ticket.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren kostenlos, ohne dass ein zusätzliches Ticket erforderlich ist.
- Hundemitnahme: Kleine Haustiere, die in Transportboxen untergebracht sind, können kostenlos mitgenommen werden.
Für größere Hunde, die nicht in einer Box untergebracht sind, ist ein separates Ticket erforderlich (meist zum halben Normalpreis). In manchen Regionen gibt es kostenfreie Mitnahmeoptionen, diese richten sich jedoch nach den regionalen Tarifbestimmungen.
Wann und wo gilt das Semesterticket?
Geltungsbereich und -dauer:
Mit dem Deutschlandticket könnt ihr bundesweit alle öffentlichen Nahrverkehrsmittel nutzen. Dazu gehören:
· Busse, Straßen-, Stadt-, und U-Bahnen
· Regionalzüge (z. B. Regionalbahn, Regionalexpress, S-Bahn)
Nicht enthalten:
· Fernverkehrszüge wie IC, EC, ICE
· Private Verkehrsmittel, z. B. FlixTrain, FlixBus
Das Deutschlandticket gilt monatlich, jeweils vom ersten Tag eines Kalendermonats bis zum letzten Tag desselben Monats.
Es handelt sich um ein persönliches Ticket, das nicht übertragbar ist.
Zeitlich könnt ihr euch an den Semesterzeiten orientieren, denn das Semesterticket gilt immer im
Sommersemester vom 01.03. – 31.08. und im Wintersemester vom 01.09. – 28.02./29.02.
Rückerstattung der Semesterticketbeiträge …
- ... bei Hochschulabgänger:innen
- ... aus sozialen Gründen
- ... bei Beurlaubung, Exmatrikulation, Behinderung und studienbedingten Aufenthalten außerhalb NRW
Solltest Du Dich für das folgende Semester rückgemeldet haben, stelle bitte einen Antrag auf Exmatrikulation und auf Rückerstattung spätestens innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Semesters bei Deinem Studienbüro.
Wer sein Studium bis zum Vorlesungsbeginn abschließt, kann beim dem Studienbüro einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrag stellen. Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn im betroffenen Semester keine Prüfungen (inkl. des Kolloquiums) abgelegt wurden.
Mehr Informationen findet Ihr hier: www.th-koeln.de/rueckmeldung und im Merkblatt der TH Köln.
Antrag auf Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket aus sozialen Gründen könnt ihr per Mail an haertefall@stupa.th-koeln.de stellen. Das Antragsformular findet ihr hier. Die Voraussetzungen für die Rückerstattung aus sozialen Gründen findet ihr hier. Die Antragsstellung ist immer erst frühestens zu Beginn des Semesters möglich. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch per Post gestellt werden. Digital gestellte Anträge können jedoch deutlich schneller bearbeitet werden. Die Voraussetzung zu den Erstattungen findet ihr in folgender Ordnung.
Die Antragstellung zur Rückerstattung für das WS 21/22 ist ab dem 1.9. und bis zum 30.11 möglich. Vorher und nachher gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Hier kannst das Infoblatt downloaden, sowie den GK Antrag (deutsch) und GK Antrag (englisch).
Außerdem findest du hier den SH-Antrag analog.