+++ Energiepreispauschale für Studierende +++
Entgegen vieler Meldungen in der Presse sind Studierende nicht unbedingt von der Energiepreispauschale ausgeschlossen!
Berechtigt sind:
- Studierende, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einmal Bafög bezogen haben und außerhalb des Elternhauses wohnen, haben Anspruch auf 230 € Energiepreispauschale. Diese wird automatisch mit dem Bafög im September ausgezahlt.
- Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen und Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf 270 €. Diese werden mit dem Wohngeld ausgezahlt.
- Studierende, die bei den Eltern wohnen und Wohngeld bekommen, haben Anspruch auf 70 €. Diese werden mit dem Wohngeld ausgezahlt.
- Studierende mit Elterngeldbezug bekommen 300 € mit der Septemberauszahlung.
- Studierende mit bezahltem Praktikum erhalten 300 € im September 2022.
- Studierende, die im September 2022 eine Werksstudententätigkeit nachgehen oder einen Minijob haben, bekommen 300 € Zuschuss, dieser wird vom Arbeitgeber im September ausgezahlt.
- Studierende, die ehrenamtlich tätig sind, bekommen 300 € ausgezahlt im September durch die Einrichtung.
- Studierende, die im Jahr 2022 vorher genannten Tätigkeiten nachgegangen sind, im September 2022 aber nicht, bekommen 300 €, ausgezahlt durch das Finanzamt mittels Steuererklärung.
- Studierende mit Honorartätigkeiten oder Kleingewerbe im Jahr 2022, bekommen 300 € durch die Steuererklärung.
Bei Nachfragen meldet euch bei der Sozialberatung des AStAs. Erreichen könnt ihr Stefanie Schaab unter 0221 8275 4104 oder sozialberatung@asta.th-koeln.de
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesfinanzministerium