+++ Energiepreispauschale für Studierende +++

Entgegen vieler Meldungen in der Presse sind Studierende nicht unbedingt von der Energiepreispauschale ausgeschlossen!

 

Berechtigt sind:

  • Studierende, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einmal Bafög bezogen haben und außerhalb des Elternhauses wohnen, haben Anspruch auf 230 € Energiepreispauschale. Diese wird automatisch mit dem Bafög im September ausgezahlt.
  • Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen und Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf 270 €. Diese werden mit dem Wohngeld ausgezahlt. 
  • Studierende, die bei den Eltern wohnen und Wohngeld bekommen, haben Anspruch auf 70 €. Diese werden mit dem Wohngeld ausgezahlt. 
  • Studierende mit Elterngeldbezug bekommen 300 € mit der Septemberauszahlung.
  • Studierende mit bezahltem Praktikum erhalten 300 € im September 2022.
  • Studierende, die im September 2022 eine Werksstudententätigkeit nachgehen oder einen Minijob haben, bekommen 300 € Zuschuss, dieser wird vom Arbeitgeber im September ausgezahlt.
  • Studierende, die ehrenamtlich tätig sind, bekommen 300 € ausgezahlt im September durch die Einrichtung. 
  • Studierende, die im Jahr 2022 vorher genannten Tätigkeiten nachgegangen sind, im September 2022 aber nicht, bekommen 300 €, ausgezahlt durch das Finanzamt mittels Steuererklärung. 
  • Studierende mit Honorartätigkeiten oder Kleingewerbe im Jahr 2022, bekommen 300 € durch die Steuererklärung. 

     

    Bei Nachfragen meldet euch bei der Sozialberatung des AStAs. Erreichen könnt ihr Stefanie Schaab unter 0221 8275 4104 oder sozialberatung@asta.th-koeln.de

    Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesfinanzministerium