Rückerstattung Mobilitätsbeitrag
1. Rückerstattung bei Exmatrikulation
1. 1. Exma vor amtlichem Semesterbeginn, oder vor Vorlesungsbeginn ohne Prüfungsleistung
komplette Rückerstattung des Semesterbeitrages ( Mobilitätsbeitrag und Sozialbeitrag ) durch den Studierendenservice der TH
1.2. Exma nach Vorlesungsbeginn bzw. mit Prüfungsleistung
anteilige Rückerstattung, je 1/6 pro nicht angebrochenem Monat durch den AStA
Hinweis: die Hochschule exmatrikuliert automatisch zum Semesterende, zur Rückerstattung sollte bei Cams ein Antrag auf Exma zum aktuellen Datum gestellt werden
Beispiel : der Studierende wurde zum 3.4. exmatrikuliert, so werden ihm 4/6 rückerstattet – also 117,60 €
2. Rückerstattung wegen Auslandssemesters von mindestens 3 Monaten
Stellt der Studierende vor Semesterbeginn den Antrag, ist der Studierendenservice der TH zuständig, zur Rückmeldung wird lediglich der Sozialbeitrag gezahlt, keine Validierung des Tickets
Hat der Studierende bereits den gesamten Semesterbeitrag bezahlt, so ist der Antrag auf Rückerstattung ab Semesterbeginn und spätestens 4 Wochen nach amtlichem Vorlesungsbeginn beim AStA zu stellen
Beispiel: eine Studierende geht von Dezember bis Februar ins Auslandssemester
– sie stellt am 1.9. den Antrag auf Rückerstattung: sie bekommt den kompletten Mobilitätsbeitrag erstattet, kann das ganze Semester das Ticket nicht nutzen
– sie stellt zum Ende der Frist den Antrag: sie bekommt anteilig November bis Februar erstattet, kann ab November das Ticket nicht mehr nutzen
– sie stellt bei Antritt des Auslandssemesters den Antrag – keine Erstattung
3. Rückerstattung wegen Urlaubssemester
Ein Antrag auf ein Urlaubssemester sollte mit der Rückmeldung beim Studierendenservice der TH gestellt werden. Es wird nur der Sozialbeitrag bezahlt, das Ticket kann nicht validiert werden
Bei Erkrankung während des laufenden Semesters wird anteilig, pro nicht angebrochenen Monat durch den AStA erstattet
Beispiel: ein Studierender erkrankt im April, reicht am 12.4. ein Urlaubssemester ein. Der AStA erstattet von Mai bis August. Ab Mai kann das Ticket nicht mehr benutzt werden.
4. Rückerstattung wegen Schwerbehinderung
Studierende mit einer Wertmarke wegen Schwerbehinderung zahlen bei der Rückmeldung lediglich den aktuellen Sozialbeitrag.
Sollte der Studierende dennoch den kompletten Semesterbeitrag bezahlt haben, stellt er den Antrag auf Rückerstattung beim AStA
5. Rückerstattung wegen Immatrikulation an zwei Hochschulen
Antragstellung spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Studierendenservice der TH